Nützliche Faustformeln
Um Fahrschülern ein besseres Gefühl zur Bewertung von Gefahrensituationen zu vermitteln, gibt es in Deutschland einige Formeln, die ein wichtiger Bestandteil der Führerscheinausbildung sind.
Diese Faustformeln sollen angehenden Fahranfängern die Möglichkeit geben mit einfachen Rechnungen die eigene Geschwindigkeit zu überprüfen und ggf. zu verringern.
Aber nicht nur die Fahranfänger sollen hier angesprochen werden, auch der ein oder anderen erfahrenen Kraftfahrer sollte sich diese Formeln nochmal vornehmen und ggf. seine eigene Fahrweise überdenken. Dies gilt insbesondere für die Abstandsregeln (sowohl nach vorne als auch nach rechts) im weiteren Verlauf diese Seite.
Reaktionsweg
Der Reaktionsweg ist der Weg, der vom erkennen der Gefahr bis zum tatsächlichen Bremsen zurück gelegt wird. Die durchschnittliche Reaktionszeit im Straßenverkehr beträgt ca. 1 Sekunde, und lässt sich mit der folgenden Faustformel leicht berechnen.
Beispiel: Du fährst 50 km/h und musst plötzlich einem Hindernis ausweichen (z.B. einem Reh oder einem Kind), dann beträgt Dein Reaktionsweg 15 Meter!
Anders ausgedrückt Du legst eine Strecke von mehr als 3 PKW-Längen zurück, ohne überhaupt zu bremsen!
Bremsweg
Bremsweg:
Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Ende der Bremsung zurücklegt.
Beispiel: Bleiben wir bei den oben verwendeten 50 km/h, hier beträgt Dein Bremsweg 25 Meter.
Das entspricht in etwa ein Viertel der Länge eines normalen Fußballfeldes! Bei 100 km/h sind es übrigens schon 100 Meter Bremsweg.
Hinweis: Wird die Geschwindigkeit verdoppelt, vervierfacht sich der Bremsweg!
Bremsweg (Gefahrenbremsung):
Bei der Gefahrenbremsung wird das Fahrzeug mit größtmöglicher Verzögerung zum Stillstand gebracht (Vollbremsung mit “quietschenden Reifen”, ABS-Unterstützung)
Beispiel: Auch hier verwenden wir wieder die 50 km/h. Bei einer normalen Bremsung betrug der Bremsweg 25 Meter, bei einer Gefahrenbremsung reduziert es sich um die Hälfte, also auf 12,5 Meter. Auch bei der Gefahrenbremsung vervierfacht sich der Bremsweg bei Verdoppelung der Geschwindigkeit!
Geschwindigkeit | Bremsweg (Normal) | Gefahrenbremsung |
---|---|---|
20 km/h | 4 Meter | 2 Meter |
40 km/h | 16 Meter | 8 Meter |
60 km/h | 36 Meter | 18 Meter |
80 km/h | 64 Meter | 32 Meter |
100 km/h | 100 Meter | 50 Meter |
120 km/h | 144 Meter | 72 Meter |
140 km/h | 196 Meter | 98 Meter |
160 km/h | 256 Meter | 128 Meter |
180 km/h | 324 Meter | 162 Meter |
200 km/h | 400 Meter | 200 Meter |
220 km/h | 484 Meter | 242 Meter |
240 km/h | 576 Meter | 288 Meter |
260 km/h | 676 Meter | 338 Meter |
280 km/h | 784 Meter | 392 Meter |
Anhalteweg
Der Anhalteweg ist die Summe der Addition von Reaktions- und Bremsweg. Vereinfacht gesagt ist der Anhalteweg die Zeit die ein Fahrzeug vom Erkennen der Situation bis zum Stillstand zurücklegt.
Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h, musst Du also den Reaktionsweg von 15 m und den Bremsweg von 25 m addieren und kommst so auf einen Anhalteweg von 40 Metern!
Anders ausgedrückt entspricht das einer Länge von 100 hintereinander gestellter Cola Kisten!
Abstand zum Vorausfahrenden
Aus den vorangegangen Faustformeln lassen sich auch die Abstandsregeln ableiten. Der Abstand zum Vorausfahrenden muss immer so groß sein das eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Dies kann nur erreicht werden wenn wir mindestens unseren Reaktionsweg (plus einer Sicherheitsreseve) als Abstand einhalten.
Damit wir aber während der Fahrt nicht ständig unsere Reaktionswege ausrechnen müssen, gibt es 3 einfache Regeln die ihr zwingend beherzigen solltet!
- Halber Tacho
Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt: halber Tachostand in Metern. Beispiel: Bei 50 km/h = 25 Meter Abstand oder bei 80 km/h = 40 Meter Abstand.
- 3 PKW-Längen
Innerhalb geschlossener Ortschaften (Stadtverkehr) gilt die Regel: 15 Meter oder drei Pkw-Längen Abstand.
- Doppelter Abstand
Bei schlechter Sicht oder Straßenverhältnissen gilt: Sicherheitsabstand verdoppeln. Das gleiche gilt für “Züge” (Fahrzeug mit Anhänger) über 7 Meter Länge!
Merke: „Für unsere eigene Sicherheit: Nebel, Regen oder Schnee – aufgepasst sonst tut es weh! Wir wir uns verhalten? Logisch, doppelt Abstand halten!“
Seitenabstände:
Neben den Abständen nach vorne müssen auch immer die Seitenabstände (z.B. beim Überholen oder Vorbeifahren) von uns beachtet werden, auch hier gibt es einfache Regeln:
- Seitenabstand zu mehrspurigen Fahrzeugen (PKW, LKW, Busse usw.): min. 1 m
- Seitenabstand zu 2-Radfahrern (Fahrräder, Motorräder usw.): min. 1,5 m (bei Steigungen 2 m)
- Seitenabstand zu Fußgängern: min. 1,5 m
Überholweg
Der Überholweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug für einen sicheren Überholvorgang (Einhaltung der Sicherheitsabstände) benötigt.
Für die Berechnung des Überholweges brauchen wir verschiedene Angaben. Zuerst brauchen wir die Geschwindigkeit unseres Fahrzeuges (V1) und dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges welches überholt werden soll (V2). Des Weiteren brauchen wir den Wert L, er besteht aus Länge des eigenen Fahrzeugs + Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden + Länge des zu überholenden Fahrzeugs + Einscherabstand (Sicherheitsabstand nach dem Überholen).
Beispiel:
Vor euch fährt ein LKW (Länge 15,5 m) mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h (V2).
Ihr nähert euch mit eurem Fahrzeug (Länge 4,5 m) mit 100 km/h (V1).
Damit habt ihr alle wichtigen Daten und wir brauchen nur noch den Wert L mit den Sicherheitsabständen (halber Tacho) vervollständigen (4,5 m + 50 m + 15,5 m + 50 m), also insgesamt 120 m.
Tragen wir das Ganze nun in die Formel ein ergibt sich folgende Rechnung:
100 / (100-70) = ~ 3,33 * 120 = 400 Meter Überholweg.
Reicht es also wenn ich 400 m Abstand zum Gegenverkehr habe? Auf gar keinen Fall!
Ihr dürft nicht vergessen, das sich der Gegenverkehr euch ja mit der gleichen Geschwindigkeit nähert. Wenn ihr also 200 m gefahren seid, ist auch der Gegenverkehr 200 m gefahren und es würde unweigerlich zum Unfall kommen.
Hinweis: Der Abstand zum Gegenverkehr muss doppelt so groß wie der Überholweg sein!
In unserem Beispiel (welches auch in den Fragebögen vorkommt) müsst ihr also 800 m Abstand zum Gegenverkehr haben, erst dann ist ein sicheres Überholen möglich.