Erweiterung B197 (Automatikregelung)

Seit 01.04.2021 gibt es mit der Erweiterung bzw. Schlüsselzahl B197 eine neue Regelung, die es erlaubt, die Führerscheinausbildung auf einem Automatik- sowie Schaltfahrzeug zu kombinieren. So kann dann die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikwagen stattfinden und du hast dennoch keinerlei Erlaubnis-Einschränkungen.

Vielen Fahrschülern und Fahranfängern fällt es wesentlich leichter auf einem Automatikfahrzeug zu lernen. Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil: Wer auf einem Automatikfahrzeug lernte, durfte ohne zusätzliche Fahrprüfung keine Schaltwagen fahren.

Das hat sich nun geändert: Im Rahmen deiner praktischen Führerscheinausbildung müssen 10x 45 Minuten Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden. Anschließend erfolgt eine 15-minütige Testfahrt mit Deinem Fahrlehrer (innerorts und außerorts) auf einem Schaltwagen.

Auf einen Blick: