Erweiterung B197 (Automatikregelung)
Seit 01.04.2021 gibt es mit der Erweiterung bzw. Schlüsselzahl B197 eine neue Regelung, die es erlaubt, die Führerscheinausbildung auf einem Automatik- sowie Schaltfahrzeug zu kombinieren. So kann dann die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikwagen stattfinden und du hast dennoch keinerlei Erlaubnis-Einschränkungen.
Vielen Fahrschülern und Fahranfängern fällt es wesentlich leichter auf einem Automatikfahrzeug zu lernen. Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil: Wer auf einem Automatikfahrzeug lernte, durfte ohne zusätzliche Fahrprüfung keine Schaltwagen fahren.
Das hat sich nun geändert: Im Rahmen deiner praktischen Führerscheinausbildung müssen 10x 45 Minuten Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden. Anschließend erfolgt eine 15-minütige Testfahrt mit Deinem Fahrlehrer (innerorts und außerorts) auf einem Schaltwagen.
Auf einen Blick:
- Getriebe: Automatik oder Schaltung
- Theoretische Ausbildung: 14 Unterrichtseinheiten (wie bei Klasse B)
- Praktische Ausbildung: reguläre Ausbildung, davon mind. 10x 45 Minuten auf einem Schaltwagen
- Prüfung: zusätzlich zur regulären Prüfung eine 15-minütige Testfahrt auf Schaltwagen mit Fahrlehrer