Führerschein ab 17

Bereits seit 2005 kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE in Deutschland grundsätzlich bereits mit 17 Jahren erworben werden. Enthalten sind automatisch die Klassen L, AM die auch ohne Begleitperson gefahren werden dürfen.

Faktisch bedeutet „Führerschein mit 17“, dass die angehenden Autofahrer schon mit 16 1/2 Jahren zur Fahrschule gehen können.

Die praktische Prüfung darf dann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Für die Begleitpersonen gibt es einen kleinen Katalog mit Voraussetzungen, so muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre sein, den B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und darf bei der Anmeldung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Führerschein ab 17 beantragen

Für die Entgegennahme von Führerscheinanträgen für das begleitende Fahren ab 17 Jahren ist das Bürgerbüro Deines Wohnortes zuständig.

Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Gebühren der Behörde:

Diese Unterlagen brauchst du:

Warum Führerschein ab 17?

Die Anzahl von ca. 22.000 jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist immer noch extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.

Inzwischen haben sich diese positiven Effekte des begleiteten Fahrens bestätigt. Deshalb wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 der „Modellversuch“ endgültig in der Fahrerlaubnisverordnung verankert.

Voraussetzungen für die Begleitperson:

Die Begleitperson soll...

Zeitlicher Ablauf

Ab 16 1/2 Jahren:

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: