Praxis
In den Fahrstunden wird vermittelt, wie das Fahrzeug richtig zu bedienen ist und wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält.
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten. Zu den besonderen Ausbildungsfahrten gehören die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Fahrten bei Dunkelheit bzw. Dämmerung (Nachtfahrt).
Gliederung der praktischen Ausbildung
- Grundausbildung
- Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Die Sonderfahrten werden erst im Anschluss der Grundausbildung durchgeführt.
Die Anzahl der Sonderfahrten ist von Klasse zu Klasse unterschiedlich je nach Vorbesitz.
Besondere Ausbildungsfahrten
Besondere Ausbildungsfahrten | A1, A2, A, B, B196, B197 | A1 auf A2 A1 auf A A2 auf A1 | B auf BE |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) | 5 | 3 | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) | 4 | 2 | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit(zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) | 3 | 1 | 1 |